21. August 2026 · 3 Minuten
Bei 42 Prozent der deutschen Photovoltaikanlagen liegt die zugelassene Nettoleistung unter der installierten Bruttoleistung. Über den gesamten Bestand summiert sich die Differenz auf 14.646 MW. Die Zahl steht im Register — ausgewertet wird sie nicht.
Jede Anlage im Marktstammdatenregister trägt zwei Leistungsangaben: die Bruttoleistung der Module und die Nettonennleistung, die eingespeist werden darf. Wo beide auseinanderfallen, ist Erzeugungskapazität installiert, die nicht vollständig genutzt werden kann.
Über 6.262.695 Photovoltaikanlagen mit 128,5 GW installierter Leistung ergibt sich eine Differenz von 14.646 MW.
Im gewerblichen Segment ab 100 kWp — 39.463 Anlagen mit 19,1 GW — sind es 2.288 MW. Bei 8 Prozent dieser Anlagen liegt das Verhältnis von Netto zu Brutto unter 0,75.
Das Verhältnis ist ein Indikator, kein Nachweis für eine Netzbegrenzung.
Auch eine bewusst gewählte Auslegung des Wechselrichters erzeugt dieselbe
Signatur: Wer die Module überbaut, nimmt eine Kappung der Mittagsspitze in
Kauf, weil sie über das Jahr wenig Ertrag kostet.
Belastbar wird der Hinweis erst deutlich unter 0,75. Anlagen in diesem Bereich verlieren mehr als ein Viertel ihrer Nennleistung — das ist selten eine Auslegungsentscheidung.
Für einen Batteriespeicher ist eine solche Lücke die günstigste Ausgangslage, die es gibt: Der Strom oberhalb der Einspeisegrenze fällt ohnehin an, die Ladung findet hinter dem bestehenden Netzanschluss statt, und es braucht keine Erhöhung der Anschlussleistung. Genau die ist sonst der langsamste Teil eines Speicherprojekts.
Grundlage ist der Gesamtdatenexport des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur, Stand 02.09.2026. Die Berechnungen sind in der Methodik beschrieben. Die Zahlen dürfen mit Quellenangabe verwendet werden.
Anlagenradar, „14.646 MW dürfen nicht ins Netz“, Auswertung des Marktstammdatenregisters, Stand 02.09.2026, anlagenradar.de/analysen/2026_08_b_netzengpaesse/